Willkommen im kleinen & feinen Winterparadies
Sesselbahnbetrieb ab 09.00 Uhr
Kinderlifte offen
Schlittelweg bis zur Talstation offen
Bergrestaurant offen
Geniesse die Frische der Walliser Bergluft.
Insgesamt geniesst du bei uns über 20 Pistenkilometer herrlichen Schnee. Eine detaillierte Übersicht der Pistenkilometer:
Blaue Pisten: 3.5km
Rote Pisten: 12.5km
Schwarze Pisten: 4.5km
Wintertarife
Skitageskarten | Erwachsene (ab 2007) | Kinder (2008 - 2017) |
---|---|---|
Vormittagskarte (bis 13:00 Uhr) | CHF 39.00 | CHF 28.00 |
Nachmittagskarte (ab 11.45 Uhr) | CHF 39.00 | CHF 28.00 |
Tageskarte | CHF 49.00 | CHF 33.00 |
2 Tage | CHF 95.00 | CHF 64.00 |
3 Tage | CHF 140.00 | CHF 92.00 |
4 Tage | CHF 180.00 | CHF 121.00 |
5 Tage | CHF 219.00 | CHF 148.00 |
6 Tage | CHF 258.00 | CHF 172.00 |
7 Tage | CHF 290.00 | CHF 195.00 |
8 Tage | CHF 321.00 | CHF 215.00 |
5 aus 7 Tagen | CHF 234.00 | CHF 158.00 |
Informationen
Fahrpläne
WINTER FAHRPLAN 2024/25
Betriebszeiten der Heidabahn während der Wintersaison:
18. Dezember 2024 - 19. März 2025
Sesselbahn: 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Skilifte: 09.15 Uhr bis 16.15 Uhr
Tarifbestimmungen
Alle Preise in CHF (Schweizer Franken)
Verlorene Fahrausweise werden nicht ersetzt
Reka-Checks werden akzeptiert (50% des Preises)
Karten sind persönlich und nicht übertragbar. Ab 2 Tagen nur mit Foto gültig.
Gruppentarife auf Anfrage
Ermässigung Familien: (Ein oder beide Elternteile zusammen mit den eigenen Kindern bis 16 Jahre – Gegen Vorweisen eines Ausweises, angerechnet auf die Gesamtsumme): 5 % beim Bezug von drei oder mehreren Skipässen (ab 2 Tage).
Hunde sind bei uns herzlich willkommen und der Transport ist für die vierbeinigen Freunde GRATIS.
Änderungen vorbehalten – Es gelten die Tarife, die bei den Kassen der Bergbahnen verrechnet werden!
AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB
1. ALLGEMEIN
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der GIW AG Sesselbahn und Skilifte in Visperterminen.
2. BILLETTE UND ABONNEMENTE
2.1 Gültigkeit
Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Extrafahrten gilt eine spezielle Regelung.
2.2 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Rechnung gestellt.
2.3 Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung zu bezahlen.
Missbrauch CHF 100.-
Fälschung bis zu CHF 1000.-
Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
2.4 Umtausch/ Rückerstattung
Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden.
Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend.
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Sturm, Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits geleisteten Zahlung.
3. AUSSCHLUSS VOM TRANSPORT
3.1 Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
sich ungebührlich benehmen;
die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei
Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.
Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.
Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
sich rücksichtslos verhalten hat;
einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
4. HAFTUNG
Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vor-sätzliches Verhalten beschränkt.
5. RETTUNGSDIENST
Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der GIW AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag von maximal CHF 500.- zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
6. RÜCKERSTATTUNG BEI ZERTIFIKATSPFLICHT COVID
Im Falle einer Zertifikatspflicht gilt diese im gesamten Skigebiet. Das Nicht-Benutzen der (Beförderungs-anlagen berechtigt weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen.
Eine Schliessung oder Teilschliessung der Anlage ist ausdrücklich vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche, genauso wie bei Betriebsunterbrechungen
7. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND
Der Vertrag zwischen Kunde und GIW AG untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Visperterminen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Kontakt
Auskunft und Information
Giw AG, Sesselbahn & Skilifte, CH-3932 Visperterminen
Tel. +41 (0)27 946 32 46, E-Mail: bergbahn@heidadorf.ch
Ski- & Snowboardschule
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Leider kommt es immer wieder vor, dass Schneesportler sich nach Betriebsschluss auf unseren gesperrten Pisten aufhalten und dadurch einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind. Die Arbeit der Pistenfahrzeuge mit Windenseilen stellt für Menschen in der Nähe der Fahrzeuge ein lebensgefährliches Risiko dar und kann schwerwiegende Unfälle zur Folge haben. Die Maschine kann bis zu einem Kilometer vom Verankerungspunkt entfernt sein, wodurch das Seil, insbesondere bei Dunkelheit, nur schwer zu erkennen ist. Wenn die Maschine die Richtung wechselt oder in einen anderen Pistenabschnitt fährt, kann sich das gespannte Seil plötzlich bewegen und meterweit ausschlagen. Haltet euch bitte an die Warnhinweise und folgt den Anweisungen unserer Mitarbeitenden, um Risiken zu vermeiden.