Trink- & Abwasser

Informationen zum Trink- & Abwasser

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass die Gemeinden die Bereiche Trinkwasser und Abwasser jeweils kostendeckend betreiben müssen.

Mit den Gebühreneinnahmen in den Jahren 1995 bis 2020 sind in diesen Jahren baträchtliche Defizite angefallen, so dass die Gemeinde Visperterminen reagieren und die Reglemente mit den Gebühren überarbeiten musste.

Die beiden neuen Reglemente Wasserversorgung und Abwasser inkl. Gebührenordnung wurden von den kantonalen Instanzen und dem Preisüberwacher vorgeprüft, an der Urversammlung am 28. Mai 2021 detailliert vorgestellt und angenommen und von Staatsrat am 6. Oktober 2021 homologiert.

Zur Deckung der bereits seit einigen Jahren angefallenen Defizite wurde eine stufenweise Erhöhung der Gebühren eingeführt (2021 bis 2023). Mit dem Gebührenniveau ab dem Jahr 2023 werden die laufenden Defizite gedeckt sowie die angefallenen Defizite allmählich zurückgeführt.

Neben den grösseren jährlichen Grundtaxen/Grundgebühren und Kubikmeterpreisen musste die Systematik aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wie folgt angepasst werden:

  • Gemäss Kanton ist es bei den Grundgebühren nicht mehr möglich, zwischen Gebäudetypen zu unterscheiden. Dies hat zur Folge, dass für ein Studio, einen Stall oder eine Wohnung neu die gleichen Grundgebühren gelten.

  • Für Haushalte ohne Messeinrichtung (Wasserzähler) muss eine Abschätzung für den Verbrauch (Verbrauchsgebühr) erstellt und in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft in Visperterminen konkret die Alphütten, welche an der Kanalisation angeschlossen sind.
    In diesen Fällen erfolgt die Abschätzung über die Bettenzahl. Der Berechnung liegt eine Belegungszahl von 2 vor, was einen Äquivalenzfaktor von 1.8 ergibt und einen Koeffizienten von 0.1 für 5 Wochen Belegung pro Jahr (vgl. Gebührenanhang der Reglemente).
    Die Berechnung der Verbrauchsgebühr bei den Zweitwohnungen ohne Wasserzähler ergibt somit für das Gebührenjahr 2023 (Basiswert x Äquivalenzfaktor x Koeffizient für die Dauer der Belegung): CHF 60.- x 1.8 x 0.1 = CHF 10.80.-

  • Die Anschlussgebühren erfolgen nach der Bauvolumen-Berechnung gemäss SIA.

Bei Fragen und Unklarheiten geben wir gerne Auskunft.

Die Gemeindeverwaltung Visperterminen

Informationen

Formulare

Trinkwasseranschlussgesuchsformular
Hier kann das Formular als PDF herunterladen.

Abwasseranschlussgesuchsformular
Hier kann das Formular als PDF herunterladen.

Reglemente

Laden Sie hier das Wasserversorgungsreglement herunter.

Laden Sie hier das Abwasserreglement herunter.

Mitteilungen

Mitteilung des Brunnenmeisters vom August 2023 hier.

Mitteilung des Brunnenmeisters vom August 2024 hier.

Wasserzählerstand ablesen

Zwischen 01.12.2023 – 31.01.2024 können Sie uns jährlich den neuen Wasserstand mitteilen.

Bei Eigentümerwechseln und sonstigen Anpassungen während des Jahres bitten wir Sie, uns per E-Mail zu informieren oder das Online-Formular ausfüllen. Unter Bemerkung können Sie uns die Informationen mitteilen.

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus:





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