Einwohnerdienste
Zuzug / Anmeldung
Nachstehende Unterlagen und Dokumente sind für die Anmeldung in Visperterminen erforderlich. Sobald wir im Besitz des Heimatscheines sind, kann die Anmeldung definitiv erfolgen. Bei Migranten erfolgt die Anmeldung sobald die Bewilligung von der Dienststelle für Migration und Bevölkerung vorliegt.
In der Schweiz bist du dazu verpflichtet, Zuzug, Wegzug und Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen der Gemeindebehörde zu melden.
Die Zivilstandsänderungen, wie Geburt, Anerkennung, Aufhebung von Kindsverhältnis, Heirat, Scheidung, Tod, Namensänderung, Einbürgerung, Adoption, werden vom Zivilstandsamt an die Einwohnerdienste gemeldet. Die Einwohnerdienste müssen dafür besorgt sein, dass aktuelle Heimatscheine deponiert werden.
Wir sind dir dankbar, wenn du innert nützlicher Frist einen aktuellen Heimatschein bei der Gemeindeverwaltung hinterlegst.
Für Schweizer | Für Migranten |
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- Anmeldeformular | - Anmeldeformular |
- Heimatschein | - Unterlagen für Aufenthaltsbewilligung |
- Kopie der Krankenkassenkarte | - Kopie der Krankenkassenkarte |
- (Kopie des Mietvertrages) | - Kopie des Mietvertrages |