Wohnen & Bauen

Bau & Raumordnung

Alle wichtigen Informationen rund um den Bau & die Raumordnung in Visperterminen.

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Weitere Informationen & Formulare

NEU ab 26.03.2025 - elektronische Baueingabe mit eConstruction

Ab dem 17. Februar 2025 wird die Gemeinde Visperterminen Baugesuche über das kantonale Programm eConstruction erfassen. Das bedeutet, dass alle Baugesuche im Gebiet der Gemeinde Visperterminen künftig ausschliesslich über das Online-Programm eingereicht werden müssen.

 Was ändert sich?

Gesuche und Pläne sind über eConstruction unter der unten angegebenen Adresse einzureichen. Auch die Einsichtnahme in Baugesuche Dritter erfolgt direkt über das Programm. Lediglich kleinere kommunale Baugesuche werden in Ausnahmefällen weiterhin in Papierform von der Gemeindekanzlei angenommen.

 Was brauche ich?

Alle Nutzer, ob Bauherren oder Betrachterinnen, benötigen eine persönliche Swiss-ID sowie einen internetfähigen PC, um Baugesuche online erstellen oder einsehen zu können.

Unter dieser Adresse werden künftig die Baugesuche eingegeben:

http://www.vs.ch/de/web/sajmte/econstruction

 Diese Änderung gilt für die Gemeinde Visperterminen ab dem 17.02.2025.

Welche Bauten unterstehen einer Bewilligungspflicht?
  • Neubauten jeder Art, inbegriffen alle provisorische Bauten und Tiefbauten

  • An-, Auf- und Umbauten an bestehenden Gebäuden

  • Änderungen der Zweckbestimmung von Bauten

  • Einrichtungen und Änderungen von Feuerungsstätten jeder Art, von Rauchableitungen und anderen Installationen, die eine Brandgefahr darstellen könnten (Zisternen, Tankstellen, Werkstätten, in denen entzündbare Stoffe gehandhabt werden)

  • bauliche Veränderungen an Aussenwänden und Dächern

  • das Anstreichen bestehender und neuer Gebäude

  • Abbrechen von Gebäuden und Gebäudeteilen

  • die Erstellung und Änderung von Abwasseranlagen und Gruben

  • die Erstellung oder die Korrektion von Privatstrassen und Wegen und für das Errichten von Parkplätzen

  • das Anbringen von Schaukästen, Warenautomaten, Reklameplakaten und -einrichtungen für das Montieren von Radio- und Fernsehantennen

  • Einfriedungen, Terrassierungen und für Mauern

  • die Anlage von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen, beweglichen Baracken etc. für mehr als 60 Tage

  • alle bedeutenden Arbeiten, welche die Oberflächengestaltung (Aufschüttungen, Steinbrüche, Materiallagerungen, Baugrubenaushub usw.) oder das Landschaftsbild (durch Beseitigen von Baumgruppen, Gehölz, Gebüsch usw.) merklich verändern

Baugesuchsformular

Hier können die Baugesuchsformulare und Anhänge heruntergeladen werden:

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der kantonalen Baukommission hier.

Reglemente

Laden Sie hier das Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde Visperterminen herunter.

Laden Sie hier die Anpassung von Art. 49 des BZR herunter.

Laden Sie hier das Baureglement zu den Maiensäss- und Weilerzonen der Gemeinde Visperterminen herunter.

Zum kantonalen Baugesetz und zum kantonalen Baureglement geht es hier.

Wohnbauhilfen

Informationen zu Fördergeldern zum Wohnungsbau finden Sie auf der Homepage der RWO: hier geht es zur Seite.

Gebäudeprogramm Kanton VS

Der Kanton Wallis fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.

Übersicht Gebäudeprogramm 2021

Zusammenfassung des Gebäudeprogramms 2021 im Kanton Wallis

Link: https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/kantone/wallis

GIS Parzellenplan

Hier geht's zum GIS Parzellenplan.

Kontakt

Wende dich im Zweifelsfall und für weitere Auskünfte für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone an die Bauverwaltung Visperterminen (+41 27 948 00 65) und ausserhalb der Bauzone an das kantonale Bausekretariat (+41 27 606 37 81, deutsch).

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